Energieausweis für Gewerbeimmobilien
Alles, was Sie wissen müssen zum Thema Energieausweis im Gewerbe
Alles, was Sie wissen müssen zum Thema Energieausweis im Gewerbe
Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer und Vermieter von Immobilien Auskünfte über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes geben.
Die Vermieter sind dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden.
Im Inserat müssen folgende Informationen enthalten sein:
Spätestens bei der Besichtigung der Gewerbeimmobilie müssen Sie das Ausweisdokument dem Interessenten ohne Aufforderung vorlegen. Bei Vertragsabschluss erhält der Mieter den Ausweis.
Energieausweise, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, ordnen ein Gebäude einer Energieeffizienzklasse von “A+” bis “H” zu.
Diese Kategorisierung müssen Sie ebenfalls angeben.
“Kauf- und Mietinteressenten soll ermöglicht werden, auf den ersten Blick einen realen Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes zu erhalten. Verstöße gegen diese Pflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Strafen belegt werden.”
Matthias Humpert, Geschäftsführer
Fon 02761 7001610
m.humpert@immoXperten.de