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Energieausweis für Gewerbeimmobilien

Alles, was Sie wissen müssen zum Thema Energieausweis im Gewerbe

Pflichtangaben zum Energie­verbrauch

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer und Vermieter von Immobilien Auskünfte über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes geben.

Die Vermieter sind dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden.

Im Inserat müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowatt­stunden pro Quadratmeter & Jahr (kWh/m²)

  • Hauptenergieträger der Gebäudeheizung

  • Baujahr des Gebäudes

Zeitpunkt der Aushändigung

Spätestens bei der Besichtigung der Gewerbeimmobilie müssen Sie das Ausweisdokument dem Interessenten ohne Aufforderung vorlegen. Bei Vertragsabschluss erhält der Mieter den Ausweis.

Energieeffizienzklassen

Energieausweise, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, ordnen ein Gebäude einer Energieeffizienzklasse von “A+” bis “H” zu.
Diese Kategorisierung müssen Sie ebenfalls angeben.

Wieso der ganze Aufwand?

“Kauf- und Mietinteressenten soll ermöglicht werden, auf den ersten Blick einen realen Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes zu erhalten. Verstöße gegen diese Pflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Strafen belegt werden.”

Matthias Humpert, Geschäftsführer

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Ihr Ansprechpartner

Matthias Humpert

Geschäftsführer
Immobilienfachwirt (IHK)

Fon 02761 7001610
m.humpert@immoXperten.de

Matthias Humpert