Bieterverfahren Immobilien Kreis Olpe - Volksbank immoXperten

Bieterverfahren

Immobilien im Bieterverfahren verkaufen.

Was versteht man unter einem Bieterverfahren?

Das sogenannte Bieterverfahren ist eine spezielle Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf. Anders als beim normalen Verkauf, wo der angestrebte Verkaufspreis vom Anbieter im Vorfeld festgelegt wird, geben die Interessenten dabei ihre Angebotspreise für die jeweilige Immobilie ab.

Üblicherweise wird beim Bieterverfahren kein Mindestpreis festgelegt. Als Eigentümer einer Immobilie können Sie allerdings auch mit einem Mindestgebot starten.

Das Bieterverfahren wurde ursprünglich bei sogenannten Ladenhütern eingesetzt – das bedeutet Objekte, die bereits seit längerer Zeit nicht verkauft werden konnten. Mittlerweile wird das Verfahren aber auch für den gegenteiligen Effekt verwendet, um beispielsweise bei nachgefragten Immobilien direkt höhere Preise zu erzielen.

Keine Preisangabe

Es gibt keine feste Preisangabe, um dem Käufer keinen Anhaltspunkt zu liefern. Bei manchen Objekten kann ein Mindestpreis ratsam sein.

Transparenz

Der Verkäufer oder dessen Makler muss in der Anzeige gut sichtbar vermerken, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt.

Fristensetzung

Eine Bietfrist für Kaufinteressenten sollte kommuniziert werden. Meist beträgt diese Bietfrist zwei bis vier Wochen.

Besichtigung

Es wird für alle Interessenten ein fester Besichtigungstermin angegeben. Individuelle Termine können auch vereinbart werden.

Unterschätzen Sie den Aufwand des Bieterverfahrens nicht!

Hinter einem Bieterverfahren steckt mehr Aufwand, als so mancher Eigentümer vermutet. Deswegen sollten Immobilienverkäufer auch lieber einen erfahrenen Immobilienexperten mit dem Verkauf Ihres Eigentums beauftragen. Die immoXperten stehen Ihnen bei all Ihren Fragen rund um die Immobilie stets zur Seite!

Gründe für ein Bieterverfahren

Ein Bieterverfahren ist nicht bei jeder Immobilie sinnvoll. Wann Bieterverfahren eine interessante Alternative darstellen:

Bei Häusern in guter Lage, die aber renovierungsbedürftig sind, gibt es häufig unterschiedliche Schätzungen, was den Marktwert anbelangt. Durch die Verkaufsmethode des Bieterverfahrens lässt er sich bequem feststellen.

Wenn bereits diverse Versuche, die Immobilie zu verkaufen, aus verschiedensten Gründen gescheitert sind.

Schlecht verkäufliche Immobilien, bei denen ein normales Inserieren keinen oder wenige Interessenten ansprechen würde, haben bei einem Bieterverfahren bessere Chancen einen Käufer zu finden.

Wenn die Immobilie verkauft werden muss, weil der Verkäufer das Geld zeitnah benötigt, bietet sich ein Bieterverfahren ebenfalls an.

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Der erste Schritt beim Immobilienverkauf ist immer die Ermittlung des aktuellen Marktwertes.
In jeder Verkaufssituation ist es äußerst wichtig, als Verhandlungsgrundlage eine aktuelle Immobilienbewertung einzuholen.
Falsche Annahmen können Ihnen erhebliche Nachteile bringen.

Ein Bieter­verfahren ist keine Versteigerung!

Der große Unterschied zwischen einer Immobilienversteigerung und dem Bieterverfahren liegt in der Verbindlichkeit des abgegebenen Gebots und der damit einhergehenden Annahme des Gebots. Beim Bieterverfahren ist man als Eigentümer der Immobilie nicht zum Verkauf gezwungen.

Als Verkäufer ist es vor allem wichtig zu wissen, dass die Immobilie auch nicht zwingend an den Meistbietenden verkauft werden muss. Genauso ist allerdings auch das Gebot des Interessenten nicht rechtlich bindend und kann jederzeit zurückgezogen oder auch nachverhandelt werden.

Eine rechtliche Verbindung zwischen Interessent und Verkäufer kommt erst mit dem notariellen Kaufvertrag zustande.

Dagegen sind die Gebote bei einer Immobilienversteigerung rechtlich bindend. Erhält der Interessent den Zuschlag, muss er die Immobilie zum definierten Preis kaufen. Ebenso ist der Verkäufer gezwungen, das Objekt an den Käufer zu veräußern – auch wenn der Preis weit unter den Erwartungen liegt oder sich Rahmenbedingungen geändert haben, sodass der Verkauf nicht mehr gewünscht ist.