Keine Preisangabe
Es gibt keine feste Preisangabe, um dem Käufer keinen Anhaltspunkt zu liefern. Bei manchen Objekten kann ein Mindestpreis ratsam sein.
Immobilien im Bieterverfahren verkaufen.
Das sogenannte Bieterverfahren ist eine spezielle Verkaufsstrategie beim Immobilienverkauf. Anders als beim normalen Verkauf, wo der angestrebte Verkaufspreis vom Anbieter im Vorfeld festgelegt wird, geben die Interessenten dabei ihre Angebotspreise für die jeweilige Immobilie ab.
Üblicherweise wird beim Bieterverfahren kein Mindestpreis festgelegt. Als Eigentümer einer Immobilie können Sie allerdings auch mit einem Mindestgebot starten.
Das Bieterverfahren wurde ursprünglich bei sogenannten Ladenhütern eingesetzt – das bedeutet Objekte, die bereits seit längerer Zeit nicht verkauft werden konnten. Mittlerweile wird das Verfahren aber auch für den gegenteiligen Effekt verwendet, um beispielsweise bei nachgefragten Immobilien direkt höhere Preise zu erzielen.
Es gibt keine feste Preisangabe, um dem Käufer keinen Anhaltspunkt zu liefern. Bei manchen Objekten kann ein Mindestpreis ratsam sein.
Der Verkäufer oder dessen Makler muss in der Anzeige gut sichtbar vermerken, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt.
Eine Bietfrist für Kaufinteressenten sollte kommuniziert werden. Meist beträgt diese Bietfrist zwei bis vier Wochen.
Es wird für alle Interessenten ein fester Besichtigungstermin angegeben. Individuelle Termine können auch vereinbart werden.
Ein Bieterverfahren ist nicht bei jeder Immobilie sinnvoll. Wann Bieterverfahren eine interessante Alternative darstellen:
Der große Unterschied zwischen einer Immobilienversteigerung und dem Bieterverfahren liegt in der Verbindlichkeit des abgegebenen Gebots und der damit einhergehenden Annahme des Gebots. Beim Bieterverfahren ist man als Eigentümer der Immobilie nicht zum Verkauf gezwungen.
Als Verkäufer ist es vor allem wichtig zu wissen, dass die Immobilie auch nicht zwingend an den Meistbietenden verkauft werden muss. Genauso ist allerdings auch das Gebot des Interessenten nicht rechtlich bindend und kann jederzeit zurückgezogen oder auch nachverhandelt werden.
Eine rechtliche Verbindung zwischen Interessent und Verkäufer kommt erst mit dem notariellen Kaufvertrag zustande.
Dagegen sind die Gebote bei einer Immobilienversteigerung rechtlich bindend. Erhält der Interessent den Zuschlag, muss er die Immobilie zum definierten Preis kaufen. Ebenso ist der Verkäufer gezwungen, das Objekt an den Käufer zu veräußern – auch wenn der Preis weit unter den Erwartungen liegt oder sich Rahmenbedingungen geändert haben, sodass der Verkauf nicht mehr gewünscht ist.