Preisangabe
Im Verfahren kann mit oder auch ohne Angabe eines Mindestgebotes gearbeitet werden. Gerne erläutern wir Ihnen Vor- & Nachteile.
Gewerbeimmobilien mit dem Bieterverfahren zum Höchstpreis verkaufen.
Das sogenannte Bieterverfahren ist eine spezielle Verkaufsstrategie beim Verkauf Ihrer Immobilie. Anders als beim normalen Verkauf, wo der angestrebte Verkaufspreis vom Anbieter im Vorfeld festgelegt wird, geben die Interessenten dabei in einer bestimmten Frist, unter festegelegten Spielregeln, ihre Gebote ab.
Es kann hier mit oder auch ohne Angabe eines Mindestgebotes gearbeitet werden. Nach Eingang von Geboten entscheiden Sie als Eigentümer welches Sie annehmen möchten. Hier der Unterschied zur Auktion oder Versteigerung: Die Gebote unterliegen immer Ihrer Zustimmung als Eigentümer – erst dann kann ein Verkauf stattfinden!
Dieses Verfahren eignet sich ideal bei großen Interessentenmengen, um unter Ausnutzung der aktuellen Marktnachfrage den höchstmöglichen Preis zu erzielen.
Im Verfahren kann mit oder auch ohne Angabe eines Mindestgebotes gearbeitet werden. Gerne erläutern wir Ihnen Vor- & Nachteile.
Das Verfahren muss für Kaufinteressenten / Bieter nachvollziehbar gestaltet werden. Langjährig erprobte Spielregeln sorgen für Transparenz.
Eine Bietfrist für Kaufinteressenten sollte angegeben werden. Mehrere Gebotsabgaben müssen innerhalb gesetzter Fristen möglich sein.
Es wird für alle Interessenten ein fester Besichtigungstermin angegeben. Individuelle Termine können auch vereinbart werden.
Ein Bieterverfahren hat Vor- aber auch Nachteile, die im Vorfeld zu bedenken sind.
Wann Bieterverfahren eine interessante Alternative darstellen:
Fon 02761 7001610
m.humpert@immoXperten.de