Energieausweis Immobilien Kreis Olpe - Volksbank immoXperten

Energieausweis

Alles, was Sie wissen müssen zum Thema Energieausweis

Pflichtangaben zum Energie­verbrauch

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Eigentümer von Immobilien bei Verkauf und Vermietung Auskünfte über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes geben. Die Eigentümer sind dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden.

Im Inserat müssen u.a. folgende Informationen enthalten sein:

  • Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter & Jahr (kWh/m²)

  • Hauptenergieträger der Gebäudeheizung

  • Baujahr des Gebäudes

Zeitpunkt der Aushändigung

Spätestens bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung müssen Sie den Energieausweis den Interessenten ohne Aufforderung vorlegen.

Energieeffizienzklassen

Energieausweise, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, ordnen ein Gebäude einer Energieeffizienzklasse von “A+” bis “H” zu. Diese Kategorisierung müssen Sie ebenfalls angeben.

Wieso der ganze Aufwand für den Energieausweis?

“Kauf- und Mietinteressenten soll ermöglicht werden, auf den ersten Blick einen realen Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes zu erhalten. Verstöße gegen diese Pflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Strafen belegt werden.”

Matthias Humpert, Geschäftsführer

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