Energieausweis
Alles, was Sie wissen müssen zum Thema Energieausweis
Alles, was Sie wissen müssen zum Thema Energieausweis
Seit dem 1. Mai 2014 müssen Eigentümer von Immobilien bei Verkauf und Vermietung Auskünfte über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes geben. Die Eigentümer sind dafür verantwortlich, dass die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis genannt werden.
Im Inserat müssen u.a. folgende Informationen enthalten sein:
Spätestens bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung müssen Sie den Energieausweis den Interessenten ohne Aufforderung vorlegen.
Energieausweise, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, ordnen ein Gebäude einer Energieeffizienzklasse von “A+” bis “H” zu. Diese Kategorisierung müssen Sie ebenfalls angeben.
“Kauf- und Mietinteressenten soll ermöglicht werden, auf den ersten Blick einen realen Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes zu erhalten. Verstöße gegen diese Pflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Strafen belegt werden.”
Matthias Humpert, Geschäftsführer
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, benötigen Sie einen Energieausweis. Was das ist, welche Angaben Sie hierfür benötigen und für wen dieser verpflichtend ist, lesen Sie in dieser umfangreichen Checkliste.